Fachliche Beratung im Kinderschutz (InsoFA / ISEF-Angebot)

Sicherheit gewinnen, bevor Entscheidungen getroffen werden

Wer beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, trägt Verantwortung.
Wenn Beobachtungen für Unruhe sorgen, ein ungutes Bauchgefühl bereiten oder Fragen offen bleiben, bietet die InsoFa-Beratung bei gewichtigen Anhaltspunken von Kindeswohlgefährdung eine zuverlässige Möglichkeit, Situationen fachlich einzuordnen, ohne sofort handeln oder personenbezogene Daten offenlegen zu müssen.

Wer beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, trägt Verantwortung.
Wenn Beobachtungen für Unruhe sorgen oder Fragen offen bleiben, bietet die InsoFa-Beratung bei gewichtigen Anhaltspunken von Kindeswohlgefährdung eine zuverlässige Möglichkeit, Situationen fachlich einzuordnen, ohne sofort handeln oder personenbezogene Daten offenlegen zu müssen.

Was die InsoFa-Beratung bietet

Die Beratung durch eine Insofern erfahrene Fachkraft (InsoFa) unterstützt Fachkräfte dabei, mögliche Kindeswohlgefährdungen klarer einzuschätzen und geeignete nächste Schritte zu entwickeln – unabhängig, anonym und kostenfrei.

Kern des Angebots

  • fachliche Einschätzung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei gewichtigen Anhaltspunkten
  • strukturierte Reflexion eigener Beobachtungen
  • Unterstützung bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos
  • Erarbeitung möglicher Handlungsoptionen
  • Begleitung im Entscheidungsprozess

Wichtig: Die Fallverantwortung für das weitere Vorgehen liegt weiterhin bei der anfragenden Person bzw. Einrichtung.

Langfristig entsteht dadurch

mehr Handlungssicherheit

niedrigere Hemmschwellen, Beratung frühzeitig zu nutzen

stärkere Netzwerke zwischen Praxis und Fachberatung

mehr Handlungssicherheit

niedrigere Hemmschwellen, Beratung frühzeitig zu nutzen

stärkere Netzwerke zwischen Praxis und Fachberatung

Rechtlicher Rahmen

Die InsoFa-Beratung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Kinderschutzes:

  • § 8a Abs. 1 und Abs. 4 SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und Gefährdungseinschätzung unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft
  • § 8b Abs. 1 SGB VIII, Rechtsanspruch auf Beratung im Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
  • § 4 Abs. 2 KKG, Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnistragende bei Kindeswohlgefährdung.

Für Sie bedeutet das:
Sie handeln nicht nur verantwortungsvoll, sondern auch rechtssicher. Sie erfüllen Ihren Auftrag und treffen fundierte Entscheidungen.

„Die InsoFa Beratung durch Frau Dr. Horcher-Metzger war zielführend und kompetent. Man fühlt sich gut aufgehoben, wertgeschätzt und ernst genommen. Ich habe wertvolle Tipps und Anregungen für meine Arbeit erhalten, die ich direkt in die Praxis umsetzen konnte.“
Lehrerin an einer weiterführenden Schule

Ihre InsoFa-Ansprechperson

Dr.-Dipl. Sozialpädagogin,  Insofern erfahrene Fachkraft für Kinderschutz, Hypnotherapeutische Gesprächsführung, vertritt die Professur “Hebammenwissenschaft” an der Hochschule in Ludwigshafen (HWG)

Frau Dr. Horcher-Metzger berät Sie als zertifizierte insoweit erfahrene Fachkraft persönlich. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Kinderschutz unterstützt sie Fachkräfte und Ratsuchende bei der sorgfältigen Einschätzung von Verdachtsfällen durch fachlich fundierte und praxisnahe Beratung.

 

Die Beratung ist jederzeit möglich und geschieht unmittelbar.

Dr.-Dipl. Sozialpädagogin,  Insofern erfahrene Fachkraft für Kinderschutz, Hypnotherapeutische Gesprächsführung, vertritt die Professur “Hebammenwissenschaft” an der Hochschule in Ludwigshafen (HWG)

Frau Dr. Horcher-Metzger berät Sie als zertifizierte insoweit erfahrene Fachkraft persönlich. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Kinderschutz unterstützt sie Fachkräfte und Ratsuchende bei der sorgfältigen Einschätzung von Verdachtsfällen durch fachlich fundierte und praxisnahe Beratung.

 

Die Beratung ist jederzeit möglich und geschieht unmittelbar.

Kontakt und Vertraulichkeit

Alle Anfragen sind kostenfrei, vertraulich und ohne Nennung personenbezogener Daten des Kindes oder der Beteiligten.
Ganz gleich, ob Sie eine erste Unsicherheit besprechen möchten oder eine komplexe Situation strukturieren müssen, Sie erreichen uns schnell und unkompliziert.

Kinderschutz braucht Klarheit.
Sie müssen Entscheidungen treffen – aber nicht ohne fachliche Reflexion an Ihrer Seite.