Fachliche Beratung im Kinderschutz (InsoFA / ISEF-Angebot)
Sicherheit gewinnen, bevor Entscheidungen getroffen werden
Wer beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, trägt Verantwortung.
Wenn Beobachtungen für Unruhe sorgen, ein ungutes Bauchgefühl bereiten oder Fragen offen bleiben, bietet die InsoFa-Beratung bei gewichtigen Anhaltspunken von Kindeswohlgefährdung eine zuverlässige Möglichkeit, Situationen fachlich einzuordnen, ohne sofort handeln oder personenbezogene Daten offenlegen zu müssen.
Wer beruflich mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, trägt Verantwortung.
Wenn Beobachtungen für Unruhe sorgen oder Fragen offen bleiben, bietet die InsoFa-Beratung bei gewichtigen Anhaltspunken von Kindeswohlgefährdung eine zuverlässige Möglichkeit, Situationen fachlich einzuordnen, ohne sofort handeln oder personenbezogene Daten offenlegen zu müssen.
Was die InsoFa-Beratung bietet
Die Beratung durch eine Insofern erfahrene Fachkraft (InsoFa) unterstützt Fachkräfte dabei, mögliche Kindeswohlgefährdungen klarer einzuschätzen und geeignete nächste Schritte zu entwickeln – unabhängig, anonym und kostenfrei.
Kern des Angebots
- fachliche Einschätzung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei gewichtigen Anhaltspunkten
- strukturierte Reflexion eigener Beobachtungen
- Unterstützung bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos
- Erarbeitung möglicher Handlungsoptionen
- Begleitung im Entscheidungsprozess
Wichtig: Die Fallverantwortung für das weitere Vorgehen liegt weiterhin bei der anfragenden Person bzw. Einrichtung.
Langfristig entsteht dadurch
mehr Handlungssicherheit
niedrigere Hemmschwellen, Beratung frühzeitig zu nutzen
stärkere Netzwerke zwischen Praxis und Fachberatung
mehr Handlungssicherheit
niedrigere Hemmschwellen, Beratung frühzeitig zu nutzen
stärkere Netzwerke zwischen Praxis und Fachberatung
Rechtlicher Rahmen
Die InsoFa-Beratung basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des Kinderschutzes:
- § 8a Abs. 1 und Abs. 4 SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und Gefährdungseinschätzung unter Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft
- § 8b Abs. 1 SGB VIII, Rechtsanspruch auf Beratung im Kinderschutz durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
- § 4 Abs. 2 KKG, Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnistragende bei Kindeswohlgefährdung.
Für Sie bedeutet das:
Sie handeln nicht nur verantwortungsvoll, sondern auch rechtssicher. Sie erfüllen Ihren Auftrag und treffen fundierte Entscheidungen.
Ihre InsoFa-Ansprechperson
Frau Dr. Horcher-Metzger berät Sie als zertifizierte insoweit erfahrene Fachkraft persönlich. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Kinderschutz unterstützt sie Fachkräfte und Ratsuchende bei der sorgfältigen Einschätzung von Verdachtsfällen durch fachlich fundierte und praxisnahe Beratung.
Die Beratung ist jederzeit möglich und geschieht unmittelbar.
Frau Dr. Horcher-Metzger berät Sie als zertifizierte insoweit erfahrene Fachkraft persönlich. Mit über 30 Jahren Berufserfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie dem Kinderschutz unterstützt sie Fachkräfte und Ratsuchende bei der sorgfältigen Einschätzung von Verdachtsfällen durch fachlich fundierte und praxisnahe Beratung.
Die Beratung ist jederzeit möglich und geschieht unmittelbar.
Kontakt und Vertraulichkeit
Alle Anfragen sind kostenfrei, vertraulich und ohne Nennung personenbezogener Daten des Kindes oder der Beteiligten.
Ganz gleich, ob Sie eine erste Unsicherheit besprechen möchten oder eine komplexe Situation strukturieren müssen, Sie erreichen uns schnell und unkompliziert.
Kinderschutz braucht Klarheit.
Sie müssen Entscheidungen treffen – aber nicht ohne fachliche Reflexion an Ihrer Seite.
